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Umbaukosten

Im Falle eines Totalschadens stellt sich häufig die Frage nach dem Um- oder Ausbau von Sondereinbauten im beschädigten Fahrzeug.

Wichtig für Sie

Falls Sie ein hochwertiges Audiosystem oder ein fest installiertes Navigationsgeräten verbaut haben, was durch den Unfall nicht beschädigt wurde, spricht zur Weiternutzung geeignet ist, ist es besonders wichtig das der Sachverständige die Umbaukosten gesondert im Gutachten aufnimmt.

Die Umbaukosten gehören nämlich zum ersatzfähigen Schaden des Geschädigten und können auch fiktiv abgerechnet werden. Weist der Geschädigte nämlich nach, z.B. durch eine Umbaubescheinigung seines Sachverständigers, dass er selbst den Umbau vorgenommen hat oder in eigener Regie hat vornehmen lassen, sind ihm die erforderlichen Umbaukosten, so wie sie der Sachverständige in seinem Gutachten kalkuliert hat, zu erstatten.

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