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Wir erstellen Unfallgutachten in Berlin und Unfallgutachten in Kreuzberg

Kompetent und schnell erstellen wir Ihre Unfallgutachten in Berlin, aber auch Unfallgutachten in Kreuzberg. Dabei stehen natürlich die sachliche, objektive Einschätzung und Regulierung des Schadens im Vordergrund. Das Unfallgutachten in Berlin oder Unfallgutachten in Kreuzberg kann nicht nur von Rechtsanwälten, Versicherungen oder Autohäusern angefordert werden, sondern auch von Ihnen als Privatperson. Das Unfallgutachten in Berlin wird dann direkt in der Werkstatt oder jedem anderen Ort an dem sich das Fahrzeug befindet, erstellt. Danach reicht der Sachverständigeselber das Unfallgutachten in Berlin oder Unfallgutachten in Kreuzberg bei der Versicherung ein. Im Fall das es sich um einen fremdverschuldeten Unfall handelt, rechnet er auch gleich direkt mit der Versicherung des Schadenverursachers ab, und Ihnen entstehen dann keine Kosten.
Jedes Unfallgutachten wie auch das Unfallgutachten in Kreuzberg ermittelt dabei verschiedene Werte, zum Beispiel den Restwert des Autos, benötigte Reparaturen, die Kosten der Reparatur, Dauer der Reparatur, Einsatz eines Mietwagens oder evtl. auch den Wiederbeschaffungswert eines Autos. Somit ist dann auch die Dauer und Nutzung des Mietwagens geregelt. Hierbei sollte der Geschädigte sich nicht auf die Versicherung verlassen, sondern selber nach einem Mietwagen schauen, und dabei beachten, das sich das gemietete Fahrzeug eine Fahrzeugklasse unter dem eigenen Fahrzeug befindet, und die Dauer des Mietwagens nicht überschritten wird, dann kann man auch die Forderungen an die Versicherung direkt der Mietwagenfirma übertragen, diese rechnet dann direkt mit der Versicherung ab, und Sie als Geschädigter müssen nicht in Vorkasse gehen.

Unfallgutachten auch bei Totalschaden

Durch das Unfallgutachten in Kreuzberg wird aber auch im Falle eines Totalschadens die Kosten der Wiederbeschaffung eines anderen Wagens festgelegt. Daher ist es für den Geschädigten immens wichtig, unbedingt ein Unfallgutachten in Berlin durch einen unabhängigen Gutachter erstellen zu lassen, da die von der Versicherung beauftragten oder direkt bei der Versicherung angestellten Gutachter oft im Sinne der Versicherung handeln, nicht im Sinne des Geschädigten. Ebenso kann der Geschädigte nach dem Unfallgutachten in Berlin auch frei eine Werkstatt wählen.

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